Aversionslernen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Emotionale Verknüpfung → hohe Erinnerungsstärke | * Emotionale Verknüpfung → hohe Erinnerungsstärke | ||
* „[[Preparedness]]“ begünstigt bestimmte Formen (z. B. Geschmack → Übelkeit) | * „[[Preparedness]]“ begünstigt bestimmte Formen (z. B. Geschmack → Übelkeit) | ||
=== Relevanz im Hundetraining === | === Relevanz im Hundetraining === | ||
* Unerwünschtes Verhalten kann durch aversive Methoden unterdrückt werden – dies ist jedoch tierschutzrelevant und risikobehaftet | * Unerwünschtes [[Verhalten]] kann durch aversive Methoden unterdrückt werden – dies ist jedoch tierschutzrelevant und risikobehaftet | ||
* | * '''Gefahr von Fehlverknüpfungen''': Der Hund assoziiert nicht das unerwünschte Verhalten, sondern den Menschen, die Umgebung oder andere Tiere mit dem aversiven Reiz | ||
* Einsatz nur unter strengsten tierschutzrechtlichen und ethischen Bedingungen | * Einsatz nur unter strengsten tierschutzrechtlichen und ethischen Bedingungen | ||
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* Einsatz aversiver Mittel (z. B. Stromreizgeräte) in Deutschland verboten | * Einsatz aversiver Mittel (z. B. Stromreizgeräte) in Deutschland verboten | ||
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2025, 17:55 Uhr
Aversionslernen beschreibt das schnelle, oft einmalige Lernen aufgrund einer unangenehmen oder schmerzhaften Erfahrung. Der Hund verknüpft dabei einen bestimmten Reiz oder eine Situation mit einer negativen Konsequenz und meidet diesen Reiz zukünftig.
Charakteristika
- Oft durch einmaliges Erlebnis ausgelöst
- Emotional stark besetzt (Angst, Schmerz, Ekel)
- Führt häufig zu Vermeidungsverhalten, Fluchtverhalten oder Aggression
Beispiel
Ein Hund wird beim Trinken aus einem Napf durch ein lautes Geräusch erschreckt. Danach meidet er den Napf oder zeigt Angst vor Wasserquellen.
Neurobiologische Grundlage
- Starke Aktivierung des limbischen Systems (Amygdala)
- Emotionale Verknüpfung → hohe Erinnerungsstärke
- „Preparedness“ begünstigt bestimmte Formen (z. B. Geschmack → Übelkeit)
Relevanz im Hundetraining
- Unerwünschtes Verhalten kann durch aversive Methoden unterdrückt werden – dies ist jedoch tierschutzrelevant und risikobehaftet
- Gefahr von Fehlverknüpfungen: Der Hund assoziiert nicht das unerwünschte Verhalten, sondern den Menschen, die Umgebung oder andere Tiere mit dem aversiven Reiz
- Einsatz nur unter strengsten tierschutzrechtlichen und ethischen Bedingungen
Tierschutz und Ethik
- Tierschutzgesetz §1: Verbot von Leiden ohne vernünftigen Grund
- Einsatz aversiver Mittel (z. B. Stromreizgeräte) in Deutschland verboten
- Aversionslernen kann zu erlernter Hilflosigkeit, dauerhafter Angst oder Aggressionsverlagerung führen
Kontrastierende Methoden
- Positive Verstärkung und Gegenkonditionierung als tierschutzgerechte Alternativen
- Aufbau erwünschten Verhaltens durch Belohnung
- Nutzung des Erregungsniveaus und positiver Motivation
