Hepatitis contagiosa canis (HCC)

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Hepatitis contagiosa canis (HCC) ist eine hochansteckende Virusinfektion beim Hund, verursacht durch das Canine Adenovirus Typ 1 (CAV-1). Die Erkrankung betrifft vor allem die Leber, kann jedoch auch andere Organe schädigen. HCC tritt weltweit auf – besonders bei ungeimpften Junghunden.

Übertragung

  • oral-nasale Aufnahme des Virus (Kot, Urin, Speichel)
  • Infizierte Hunde scheiden das Virus bis zu 6 Monate lang aus
  • Sehr widerstandsfähig – überlebt in der Umwelt wochenlang

Symptome

HCC zeigt sich in sehr unterschiedlichen Verlaufsformen – von mild bis perakut tödlich:

  • Akut:
    • hohes Fieber, Mattigkeit
    • Erbrechen, Durchfall
    • Bauchschmerzen (vergrößerte, schmerzhafte Leber)
    • Ikterus (Gelbsucht), punktförmige Blutungen (Petechien)
    • ZNS-Symptome in schweren Fällen
  • Ophthalmologische Komplikationen:
    • „Blue eye“ – immunvermittelte Hornhauttrübung durch CAV-1-Reaktion
  • Perakut:
    • Tod innerhalb von 12–24 Stunden ohne typische Vorzeichen

Diagnose

  • Blutuntersuchung (erhöhte Leberwerte, Leukopenie)
  • Serologie, PCR-Nachweis aus Blut oder Urin
  • Differentialdiagnose: Leptospirose, Parvovirose, Vergiftungen

Therapie

  • Symptomatisch, da keine spezifische antivirale Therapie existiert:
    • Infusionstherapie, Elektrolytausgleich
    • Leberunterstützende Maßnahmen
    • Antibiotika gegen Sekundärinfektionen
    • Schmerztherapie, ggf. Antiemetika

Prognose

  • abhängig vom Verlauf:
    • milde Fälle → vollständige Heilung
    • schwere Fälle → Leberschäden oder Tod
  • besonders gefährlich für Welpen unter 1 Jahr

Prophylaxe

  • Die Impfung gegen CAV-1 erfolgt heute mit CAV-2-Komponenten
    • Pflichtimpfung (veterinärmedizinisch empfohlen)
    • Bestandteil der Core-Impfungen ab der 8. Lebenswoche
    • Auffrischung alle 3 Jahre nach Grundimmunisierung
  • CAV-2-Impfstoff schützt auch gegen CAV-1 (Kreuzimmunität) – weniger Nebenwirkungen (z. B. „Blue Eye“)

Zoonose?

  • Nein. CAV-1 ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Rechtsbezug

  • Gemäß TierSchG § 2: Schutz vor schweren Infektionskrankheiten ist Pflicht des Tierhalters
  • Impfpflicht gemäß HundehV bei bestimmten Haltungsformen oder bei Reiseverkehr denkbar

Weblinks