Parvovirose

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Parvovirose ist eine hoch ansteckende, häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung, die vor allem Welpen und ungeimpfte Hunde betrifft. Sie wird durch das Canine Parvovirus Typ 2 (CPV-2) verursacht, das extrem umweltresistent ist und wochen- bis monatelang infektiös bleiben kann.

Übertragung

  • Aufnahme infektiösen Materials (Kot, Erbrochenes)
  • Übertragungswege: fäkal-oral, indirekt über kontaminierte Gegenstände (z. B. Schuhe, Kleidung, Näpfe)
  • Das Virus ist sehr stabil – Desinfektion nur mit speziellen viruziden Mitteln möglich

Symptome

Die Inkubationszeit beträgt meist 3–7 Tage. Es zeigen sich vor allem:

  • Gastrointestinale Verlaufsform (häufigste Form):
    • Starkes Erbrechen
    • Blutiger Durchfall („Himbeerartiger Kot“)
    • Apathie, Inappetenz, Fieber
    • Schock durch Dehydrierung und Elektrolytverluste
  • Myokardiale Verlaufsform (selten, v. a. bei sehr jungen Welpen):
    • Plötzlicher Herztod
    • Herzrhythmusstörungen, Atemnot

Diagnose

  • Schnelltests (Kot-Antigentest)
  • PCR-Nachweis im Kot
  • Blutbild: meist Leuko- und Lymphopenie, Anämie
  • Ultraschall bei Herzbeteiligung

Therapie

  • Intensive, symptomatische Therapie notwendig:
    • Infusionstherapie (Volumen- und Elektrolytausgleich)
    • Antiemetika, ggf. Antibiotika gegen bakterielle Sekundärinfektionen
    • Schonkost, Magenschutz
  • Stationäre Aufnahme fast immer erforderlich

Prognose

  • Ohne Behandlung oft tödlich
  • Mit schneller, intensiver Therapie: 60–90 % Überlebenschance
  • Überlebende Tiere sind meist dauerhaft immun

Prophylaxe

  • Die Impfung gegen Parvovirose ist eine Core-Impfung
    • Pflichtimpfung (veterinärmedizinisch empfohlen)
    • Bestandteil der Grundimmunisierung ab der 8. Lebenswoche
    • Wiederholungsimpfung im Rahmen des Impfplans – meist alle 3 Jahre
  • Gute Hygiene im Haushalt/Tierheim/Pension entscheidend
  • Bei Parvovirose-Fällen: Desinfektion mit speziellen viruziden Mitteln (z. B. NaOCl)

Zoonose?

  • Parvovirose ist nicht auf den Menschen übertragbar
  • Enge Verwandtschaft zu anderen Parvoviren (z. B. Felinem Parvovirus)

Rechtsbezug

  • Nach TierSchG § 2 ist der Halter verpflichtet, sein Tier durch geeignete Maßnahmen zu schützen – dazu gehört auch die Impfung
  • Bei Parvovirose-Verdacht: Meldung an den Tierarzt, ggf. Quarantänemaßnahmen nach Tiergesundheitsrecht

Weblinks