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| In dieser Phase verschaffen sich Therapeut:innen einen Eindruck davon, ob es sich um eine behandlungsbedürftige Störung handelt, bei der eine Verhaltenstherapie indiziert ist, und ob bereits Vorbehandlungen erfolgt sind.
| | #WEITERLEITUNG [[Indikation und Vorabklärung bei Verhaltensproblemen]] |
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| Zur Einschätzung kann man sich an Kriterien aus der Humanpsychotherapie orientieren. Dabei wird geprüft, ob eine psychische Störung vorliegt oder lediglich störendes Erleben und [[Verhalten]], das noch im gesunden Spektrum auftreten kann.
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| === Indikation für eine Therapie ===
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| Eine Therapie ist angezeigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
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| * Es liegt eine psychische Erkrankung vor, also eine krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen oder der Körperfunktionen.
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| * Die Einordnung als krankhafte Störung beruht auf konkreten seelischen und körperlichen Symptomen sowie krankhaften Verhaltensweisen.
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| * Es liegen keine hirnorganischen Veränderungen oder primär körperlichen Erkrankungen vor, zum Beispiel:
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| ** Schilddrüsenunterfunktion
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| ** Hirntumor
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| ** Vergiftung
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| ** Werwolfsyndrom
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| * Die Störung ist akut behandlungsbedürftig und verursacht beim betroffenen Hund erheblichen Leidensdruck.
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| * Es kann eine eindeutige Diagnose gestellt werden, auf deren Grundlage eine geeignete verhaltenstherapeutische Behandlungsstrategie entwickelt werden kann.
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| * Die Störung ist mit den Mitteln der Psychotherapie beziehungsweise Verhaltenstherapie therapierbar.
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| * Eine Behandlung im ambulanten Setting ist vertretbar.
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| * Es liegt keine Fremd- oder Eigengefährdung in einem Ausmaß vor, das eine stationäre Unterbringung erforderlich macht, zum Beispiel in:
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| ** Tierklinik
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| ** Tierheim
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| ** spezialisiertem Hundezentrum
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| * Der Hund ist aktuell therapiefähig. Es bestehen keine körperlichen oder sonstigen Einschränkungen, die ein verhaltenstherapeutisches Vorgehen stark beeinträchtigen.
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| * Es besteht eine ausreichend günstige Prognose. Die Haltungsbedingungen und Lebensumstände des Hundes dürfen den Therapieerfolg nicht übermäßig beeinträchtigen.
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| === Kontraindikationen und Einschränkungen ===
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| Eine Therapie kann eingeschränkt oder nicht angezeigt sein, wenn körperliche Erkrankungen, Schwangerschaft oder stark belastende Lebenssituationen ein bestimmtes Vorgehen verhindern. Dies kann insbesondere bei Konfrontationsbehandlungen bei Phobien relevant sein.
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| === Quellenhinweis ===
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| Die Kriterien sind angelehnt an die Psychotherapie-Richtlinie der gesetzlichen Krankenversicherung sowie an Neudeck und Mühlig (2020).
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