Notwendigkeit einer Therapie und Vorbehandlungen
In dieser Phase verschaffen sich Therapeut:innen einen Eindruck davon, ob es sich um eine behandlungsbedürftige Störung handelt, bei der eine Verhaltenstherapie indiziert ist, und ob bereits Vorbehandlungen erfolgt sind.
Zur Einschätzung kann man sich an Kriterien aus der Humanpsychotherapie orientieren. Dabei wird geprüft, ob eine psychische Störung vorliegt oder lediglich störendes Erleben und Verhalten, das noch im gesunden Spektrum auftreten kann.
Indikation für eine Therapie
Eine Therapie ist angezeigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Es liegt eine psychische Erkrankung vor, also eine krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen oder der Körperfunktionen.
- Die Einordnung als krankhafte Störung beruht auf konkreten seelischen und körperlichen Symptomen sowie krankhaften Verhaltensweisen.
- Es liegen keine hirnorganischen Veränderungen oder primär körperlichen Erkrankungen vor, zum Beispiel:
- Schilddrüsenunterfunktion
- Hirntumor
- Vergiftung
- Werwolfsyndrom
- Die Störung ist akut behandlungsbedürftig und verursacht beim betroffenen Hund erheblichen Leidensdruck.
- Es kann eine eindeutige Diagnose gestellt werden, auf deren Grundlage eine geeignete verhaltenstherapeutische Behandlungsstrategie entwickelt werden kann.
- Die Störung ist mit den Mitteln der Psychotherapie beziehungsweise Verhaltenstherapie therapierbar.
- Eine Behandlung im ambulanten Setting ist vertretbar.
- Es liegt keine Fremd- oder Eigengefährdung in einem Ausmaß vor, das eine stationäre Unterbringung erforderlich macht, zum Beispiel in:
- Tierklinik
- Tierheim
- spezialisiertem Hundezentrum
- Der Hund ist aktuell therapiefähig. Es bestehen keine körperlichen oder sonstigen Einschränkungen, die ein verhaltenstherapeutisches Vorgehen stark beeinträchtigen.
- Es besteht eine ausreichend günstige Prognose. Die Haltungsbedingungen und Lebensumstände des Hundes dürfen den Therapieerfolg nicht übermäßig beeinträchtigen.
Kontraindikationen und Einschränkungen
Eine Therapie kann eingeschränkt oder nicht angezeigt sein, wenn körperliche Erkrankungen, Schwangerschaft oder stark belastende Lebenssituationen ein bestimmtes Vorgehen verhindern. Dies kann insbesondere bei Konfrontationsbehandlungen bei Phobien relevant sein.
Quellenhinweis
Die Kriterien sind angelehnt an die Psychotherapie-Richtlinie der gesetzlichen Krankenversicherung sowie an Neudeck und Mühlig (2020).
