Positive Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Mai 2025, 20:30 Uhr

Positive Bestrafung ist ein Begriff aus der Lerntheorie, der im Rahmen der operanten Konditionierung nach B.F. Skinner verwendet wird. Der Begriff bedeutet nicht „gut“, sondern beschreibt das Hinzufügen („positiv“) eines aversiven Reizes, um die Wahrscheinlichkeit eines unerwünschten Verhaltens zu verringern.

Definition

Positive Bestrafung liegt vor, wenn auf ein Verhalten eine unangenehme Konsequenz folgt, wodurch dieses Verhalten in Zukunft seltener gezeigt wird. Ein klassisches Beispiel ist das Einsetzen eines Schreckreizes (z. B. Wasserstrahl oder lautes Geräusch), wenn der Hund an der Leine zieht.

Abgrenzung zu anderen Begriffen

Beispiele für positive Bestrafung

  • Leinenruck beim Ziehen
  • Einsatz von Sprühhalsbändern
  • Verbale Zurechtweisung („Nein!“) mit aversiver Betonung

Kritik und Risiken

Tierschutzrechtliche Bewertung

Nach §1 des deutschen Tierschutzgesetzes darf einem Tier ohne vernünftigen Grund kein Leid zugefügt werden. Die Anwendung positiver Bestrafung muss daher stets hinterfragt werden. §3 TierSchG verbietet Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

Professionelle Anwendung

In der verhaltenstherapeutischen Arbeit mit Hunden wird positive Bestrafung in der Regel nicht als primäre Maßnahme empfohlen. Sie kann in Einzelfällen, unter streng kontrollierten Bedingungen und durch Fachpersonen, Bestandteil eines Trainingsplans sein – allerdings nur dann, wenn Alternativen nicht wirksam sind, die Maßnahme tierschutzkonform ist und dem Hund keine nachhaltigen Schäden zugefügt werden.

Fazit

Positive Bestrafung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Trainingswerkzeug eingesetzt werden, sollte jedoch:

  • immer unter ethischer und fachlicher Abwägung erfolgen,
  • niemals mit physischer oder psychischer Gewalt einhergehen,
  • durch positive Verstärkung erwünschten Verhaltens ergänzt werden.

Literatur und Quellen

  • Skinner, B.F.: "Science and Human Behavior"
  • TierSchG (2022): §§1–3
  • Gronostay, S.: "Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Hunden" (2023)
  • AVA: Angewandte Verhaltensanalyse beim Hund