Gebrauchshundeprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Mai 2025, 20:29 Uhr
- Gebrauchshundeprüfungen
Gebrauchshunde
Hunde von Rassen, die für den Schutzdienst verwendet werden
- Riesenschnauzer, Airedale Terrier, Deutscher Schäferhund, Dobermann, Boxer, Rottweiler, Malinois, Hovawart, Bouvier.
- Zu Prüfungen können aber Hunde aller Rassen zugelassen werden.
- Begleithundeprüfung
- Prüfung mit Wesenstest und Sachkundeprüfung (BH/VT)
- Voraussetzung für Teilnahme an Gebrauchsprüfungen, Fährtenprüfungen, Stöberprüfungen sowie den meisten Sportveranstaltungen.
Prüfungsteile
- * Schriftliche Sachkundeprüfung Hundehalter
- * Unbefangenheitsprobe: Verhalten des Hundes beim Ablesen von Täto- oder Chipnummer
- * Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz: Gehorsamsübungen nach fest vorgegebenem Prüfungsschema
- * Inhalte: Fußgehen mit und ohne Leine, Sitz, Platz, Herkommen aus dem Platz, Gehen durch eine Menschengruppe, Ablegen unter Ablenkung
- * Prüfung im Verkehr: Begegnung mit Personengruppe, Joggern, Autos, anderen Hunden und Verhalten des kurzfristig angeleinten Hundes.
