Tierschutzgesetz und Anforderungen an die Tierhaltung: Unterschied zwischen den Versionen
w>Admin K Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (https://github.com/bovender/LinkTitles). |
(kein Unterschied)
|
Version vom 26. April 2025, 19:41 Uhr
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) bildet die Grundlage für den Schutz von Tieren in Deutschland. Es betont die Verantwortung des Menschen für Tiere als Mitgeschöpfe und fordert deren Schutz vor Schmerzen, Leiden oder Schäden.
Grundsatz
§ 1 TierSchG:
- Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Anforderungen an die Tierhaltung
Allgemeine Pflichten
§ 2 TierSchG: Wer ein Tier hält oder betreut, ist verpflichtet:
- Das Tier art- und bedürfnisgerecht zu ernähren, zu pflegen und unterzubringen.
- Die Bewegungsmöglichkeiten des Tieres nicht unangemessen einzuschränken.
- Über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Tieren zu verfügen.
Ermächtigungen des Bundesministeriums
§ 2a TierSchG: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann durch Rechtsverordnungen Anforderungen festlegen, die unter anderem die folgenden Bereiche betreffen:
- Bewegungs- und Gemeinschaftsbedürfnisse.
- Unterbringung (z.B. Käfige, Beleuchtung, Raumklima).
- Kenntnisse und Fähigkeiten von Tierhaltern.
Ausbildung und Training von Tieren
§ 2a Absatz 1a TierSchG: Es können Vorschriften zu Zielen, Methoden und Mitteln der Ausbildung, Erziehung oder des Trainings von Tieren erlassen werden, um deren Wohl zu gewährleisten.
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Bestimmungen des TierSchG können straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Dies umfasst Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafen.
